Wachstumschancengesetz und Immobilien

Jüngst fragte mich ein Kollege nach meiner Einschätzung zum Markt der Immobilien. Meine knappe Antwort: „Sehr gut.“ Die Gründe für meine Einschätzung liegen auf der Hand und sind belastbar. Am 22. März 2024 verabschiedete der Bundesrat das Wachstumschancengesetz und Immobilien sind seitdem als Kapitalanlage noch attraktiver als davor.

Der Bund gibt mit dem Wachstumschancengesetz neue Anreize für den Kauf von Wohnungen. Die Abschreibungen für Immobilien wurde deutlich verbessert. Darüberhinaus sind mittlerweile wieder zinsgünstige KfW Fördermittel bis zu 150.000 € abrufbar. Allerdings gelten alle diese Vorteile nur beim Kauf von:

Wohnungen mit KfW QNG Standard als Kapitalanlage!

Denn nur diese eröffnen den vollen Zugang zu zinsgünstiger KfW Förderung und verbesserten Abschreibungen und Steuereffekten dank Wachstumschancengesetz. Konkret bedeutet dies für Kapitalanleger:

  • bis zu 150.000 € KfW Darlehen zu günstigen Zinsen.
  • 5% degressive Abschreibung auf den Gebäudeanteil (bis 3 %)
  • Sonderabschreibung von 5% aus 4.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche für die ersten vier Jahre (bisher 2.500 €)
  • Dauerhaft relativ höhere Kaltmiete dank hoher Energieeffizienz
  • Geringes Risiko für energietechnische Nachrüstungen

Fordern Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch an unter 01515 580 550 91 oder per Mail an t.bily@erl.de

P.S. Referenzen zu meiner Arbeit finden Sie in diesem Artikel.